Um in Zukunft noch sein Lebensalter genießen zu können, muss der heute Erwerbstätige auf mehr setzten als auf die gesetzliche Rentenversicherung. Glücklich kann sich derjenige schätzen, der zusätzlich von einer betrieblichen Rentenversicherung profitieren kann. Zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Vorsorge bildet sie die drei Säulen der Altersvorsorge und somit das Optimum.
Entstanden ist die Form der betrieblichen Rentenversicherung aus der Not: Bergleute sammelten bereits im 18. Jahrhundert Gelder unter ihren Kollegen, um diejenigen unter ihnen versorgen zu können, die zu alt oder zu krank für die schwere Arbeit waren.
Besteht eine betriebliche Rentenversicherung, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zugesagt. Auf welchem Wege der Arbeitnehmer mit diesen Leistungen zu rechnen hat, ist unterschiedlich. Es gibt Pensionskassen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Direktzusagen. Die Wahl der Leistungen und Instrumente ist alleinig dem Arbeitgeber vorenthalten, sodass der Arbeitgeber mit dem vorlieb nehmen muss, was ihm angeboten wird.
Betriebliche Altersvorsorge verpflichtend
Seit dem Jahr 2002 sind Unternehmen generell verpflichtet, ihren Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dieses bedeutet allerdings lediglich, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, einen Teil des Arbeitnehmergehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Von Seiten des Staates gibt es zudem Anreizstrukturen, die in steuerlichen Vergünstigungen für beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – bestehen.

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