Die Begriffsverwirrungen, die bei der Verwendung der beiden Begriffe Kredit und Darlehen auftreten können, lassen sich wie folgt auflösen: Ein Darlehen ist eine Unterform des Kredits. Jedes Darlehen ist somit ein Kredit, nicht jeder Kredit muss aber in der Form eines Darlehens ausgestaltet sein. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden diese beiden Begriffe aufgrund des zumeist zu vernachlässigen Unterschiedes nicht sauber getrennt.
Es hat sich zudem im öffentlichen Sprachgebrauch verbreitet, eher von einem Darlehen zu sprechen, wenn mit dem Kreditvertrag höhere Beträge und längere Laufzeiten verbunden sind.
Wird ein Darlehensvertrag geschlossen, verpflichtet sich die eine Partei zur Überlassung von Waren oder Geld, während die andere Partei sich dazu verpflichtet, diese Überlassung über einen vertraglich geregelten Zeitraum hinweg plus Zinsen zurückzuzahlen.
Oftmals werden für langfristige Darlehen über hohe Summen zusätzliche Sicherheiten, wie das Einräumen einer Hypothek oder die Erstellung eines Grundbucheintrages von Seiten der Kreditinstitute verlangt.
Darlehenszinsen: effektiver Jahreszins
Aus der Verbrauchersicht kommt es bei Darlehen auf den effektiven Jahreszins (kurz auch Effektivzins genannt) an. Dieser Zinssatz weist aus, wie hoch die jährlichen Gesamtkosten eines Darlehens sind, die beglichen werden müssen, damit man nicht in eine Schuldenspirale gelangt. Im Gegensatz zum Nominalzins bildet er also die tatsächliche Höhe der Kosten ab.
Gängige Formen des Darlehenvertrages können sein: das Tilgungsdarlehen, das Fälligkeitsdarlehen, das Annuitätendarlehen (zum Beispiel in der Unterform Forward-Darlehen) und das Bauspardarlehen.
Oktober 25th, 2010
Redaktion
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