Da Glasbruch normalerweise nicht in einer normalen Hausratsversicherung mit eingeschlossen ist, muss dieser durch eine zusätzliche Police versichert werden. Die Glasversicherung stellt somit praktisch eine Zusatzversicherung zur Hausratsversicherung dar. Mit ihr lässt sich je nach Anbieter nicht nur die Gebäudeverglasung, also Fenster, Glastüren, Duschkabinen, versichern, sondern häufig auch die Mobiliarverglasung wie etwa Glasvitrinen und Spiegel.
Besonders ratsam ist es, eine Glasversicherung abzuschließen, wenn man einen Wintergarten besitzt. Diese Wintergartenversicherung muss allerdings mit dem Versicherungsunternehmen abgeklärt sein und ist nicht automatisch in allen Glasbruchversicherungen enthalten. Zudem bieten einige Versicherungsunternehmen zusätzlich gegen Aufpreis die Versicherung von Aquarien, Terrarien und Solarmodulen an.
Tritt ein Versicherungsschaden ein, muss der Versicherte wie bei einer Hausratsversicherung den Schaden umgehend der Versicherung mitteilen. Dabei muss auch mitgeteilt werden, wann der zerbrochene Gegenstand angeschafft wurde und wie hoch der Anschaffungspreis war.
Oktober 25th, 2010
Redaktion
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