Im ersten Augenblick denkt man, dass Kunstwerke sowie Musikinstrumente doch in einer normalen Hausratsversicherung enthalten sein müssten, wenn sie in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden. Dieser Trugschluss kann im Einzelfall zu bösen Überraschungen führen.
Denn oftmals reicht die vereinbarte Deckungssumme einer Hausratsversicherung nicht aus, um ausreichend vor dem Schaden an wertvollen Kunstgegenständen und Musikinstrumenten geschützt zu sein.
Instrumente und Kunstgegenstände werden zumeist individuell versichert. Hierbei wird zuvor eine Schätzung des Wertes durch Experten durchgeführt, damit die korrekte Deckungssumme ermittelt werden kann.
Zudem können mit speziellen Zusatzversicherungen, die speziell für Kunstgegenstände und Musikinstrumente abgeschlossen werden, auch zusätzliche Risiken abgesichert werden, die erst recht nicht in einer Hausratsversicherung eingeschlossen werden können. Leiht man zum Beispiel ein wertvolles Gemälde für eine Kunstausstellung aus und wird dieses zum Beispiel beim Transport beschädigt, könnte man unter Umständen auf dem Schaden sitzen bleiben.
Musikinstrumente versichern
Versicherungen für Musikinstrumente richten sich im Allgemeinen in ihrer Ausgestaltung danach, ob die Instrumente privat, beruflich oder zu Lehrzwecken gebraucht werden. Für jeden dieser Fälle gibt es speziell zugeschnittene Versicherungen, bei denen entweder der Nenn- oder der Neuwert des Instruments versichert werden kann. Auch lassen sich auf dem Versicherungsmarkt – wie so häufig – Versicherungsprodukte mit und ohne Selbstbeteiligung finden. Detailliertere Informationen zu diesen unterschiedlichen Versicherungsfällen finden Sie im Menüpunkt, welcher der Musikinstrumenten-Versicherung vorbehalten ist.
Oktober 26th, 2010
Redaktion
Posted in
Tags: