Jagdversicherung: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Die Jagd kann eine Freizeitbeschäftigung sein, bei der sich verschiedenste Risiken ergeben können. Dementsprechend gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine Vielzahl von Produkten, die auf die Bedürfnisse nach Absicherung von Seiten der Jäger zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel spezielle Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Sie sollen alle mittelbar und unmittelbar mit der Jagd zusammenhängenden Tätigkeiten und Unterlassungen absichern.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist dabei gesetzlich im Bundesjagdgesetz sowohl für Berufsjäger als auch Freizeitjäger vorgeschrieben. Zu groß ist einfach das Risiko, dass durch fehlgeleitete Schüsse Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Eine normale private Haftpflichtversicherung würde nicht genügen. Je nach Versicherungsanbieter sind die Jagdhunde des Versicherten in einer Jagdhaftpflichtversicherung auch außerhalb der eigentlichen Jagd mitversichert. Dieses gilt aber nur für speziell ausgebildete Jagdhunde und macht nur in diesem Fall eine Hundehalter-Haftpflicht überflüssig.

Jagdrechtsschutzversicherung für Jäger

Die Jagdrechtsschutzversicherung bietet Jägern darüber hinaus Schutz an, wenn diese aufgrund der Jagdausübung in einen Rechtsstreit verwickelt werden sollten.

Zudem können sich Jäger auch gegen den Verlust und die Beschädigung ihrer Waffen sowie des Jagdzubehör wie etwa Ferngläser, Gewehrkoffer, Munition und Jagdbekleidung versichern. Abgesicherte Risiken sind hier zumeist Verlust, Beschädigung und Zerstörung durch Unfall des Versicherten, Brand, Wasser, Selbstentzündung und Diebstahl.

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