Eine andere Option, die sich Unternehmen neben den einzelnen Formen der mezzaninen Finanzierung bietet, ist die Mitarbeiterbeteiligung. Ist von einer Mitarbeiterbeteiligung im Zusammenhang mit Finanzierungsmöglichkeiten die Rede, ist immer die Kapital-Mitarbeiterbeteiligung gemeint.
Hierbei beteiligen sich Mitarbeiter eines Unternehmens zum Beispiel am Eigenkapital desselben, was dazu führt, dass sie sowohl am erwirtschafteten Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt sind. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen dienen allerdings nie alleinig der Finanzierung, sondern sind immer auch personalwirtschaftliche Instrumente.
Das Kapital der Mitarbeiter kann dabei aus unterschiedlichen Quellen kommen. Oftmals ist es aber üblich, dass die Beteilung durch einen Teil des Lohns oder durch die Bereitstellung geleisteter Sonderleistungen finanziert wird und somit für die Mitarbeiter auch tragbar wird.
Wettbewerbsvorteile durch Mitarbeiterbeteiligung
Zusätzlich können sich für das Unternehmen, welches eine Mitarbeiterbeteiligung durchführt, Wettbewerbsvorteile ergeben. Die Identifikation mit dem Unternehmen kann sich von Seiten der Mitarbeiter steigern, sodass die geleistete Arbeit an Qualität gewinnt. Schließlich sind die Mitarbeiter in Falle ihrer Beteiligung Teilhaber an Gewinn und Verlust, was die Motivation stark beeinflussen kann.
Die Mitarbeiterbeteiligung ist in Deutschland vor allem bei größeren Unternehmen vorhanden. Viel häufiger werden allerdings Mitarbeitergewinnbeteiligungen durchgeführt, die zwar kein neues Kapital in das Unternehmen bringen, sich aber ähnlich wie die Kapital-Mitarbeiterbeteiligung als personalwirtschaftliches Instrument nützliche Dienste leisten können.

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