Jungunternehmer und Existenzgründer haben zumeist ein Problem: Um ihre innovativen Ideen verwirklichen zu können, fehlt es an Eigenkapital. Aber auch bereits alteingesessene Unternehmer können aufgrund erstrebter Investitionen oftmals zusätzliches Kapital gebrauchen.
Für solche Situationen gibt es öffentliche Förderprogramme, die sowohl Jungunternehmer als auch alle anderen Unternehmer bei der Verwirklichung ihrer Pläne unterstützen sollen.
An Jungunternehmer und Gründer wendet sich im Speziellen das ERP-Kapital für Gründung sowie das KfW-StartGeld. Das ERP-Kapital für Gründung fördert dabei Investitionen und den Unternehmenskauf mittels Nachrang- bzw. Mezzaninekapital bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro. Beim KfW-StartGeld hingegen handelt es sich um ein Darlehen, welches an Existenzgründer vergeben wird, mit einer maximalen Höhe von 50.000 Euro.
ERP-Kapital für Wachstum
Für bereits länger bestehende Unternehmen, die sich allerdings noch in der Wachstumsphase befinden, bietet sich das ERP-Kapital für Wachstum an. Auch dieses Darlehen ist in Form eines Nachrangdarlehens ausgestaltet und wirkt sich somit indirekt positiv auf die Eigenkapitalquote aus, was wiederum die Aufnahme von zusätzlichen Krediten erleichtert. Die Tilgung beginnt bei diesem Programm erst nach sieben Jahren, sodass das volle Kapital längere Zeit zur Verfügung steht.
Der KfW-Unternehmerkredit wendet sich zudem im speziellen ausländischen Unternehmen zu, die in Deutschland investieren wollen sowie deutschen Unternehmen, die Investitionen im Ausland tätigen möchten.

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