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Reiseversicherungen und Reiserücktrittsversicherung

Die Vorfreude auf den baldigen Urlaub ist groß, aber hat man auch wirklich an alles gedacht? Was passiert, wenn man vor Reiseantritt plötzlich erkrankt und die Reise gar nicht erst antreten kann? Und wer kommt dafür auf, wenn mir am Flugplatz mein Reisegepäck abhanden kommt?

Schäden, die einem dadurch entstehen, dass man vor Reiseantritt erkrankt, können mit einer Reisrücktrittsversicherung abgesichert werden. Sie springt ein, sodass man nicht selbst gegenüber dem Reiseunternehmen in Entschädigungspflicht treten muss, und übernimmt dementsprechend die Stornokosten. Einige Unternehmen bieten den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bis zu 14 Tage vor Reisebeginn an, wenn die Reise last minute gebucht wurde.

Zu prüfen ist auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, ob dieselbe nicht schon im Reisepreis des Anbieters enthalten ist. Dieses ist zum Beispiel oft bei der Buchung von Ferienhäusern in Skandinavien der Fall.

Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung

Die Reisegepäckversicherung wiederum soll den Versicherten vor den Kosten schützen, die entstehen können, wenn sein Gepäck verloren geht oder beschädigt wird. Hier kann man zwischen Dauerverträgen wählen, die mehrere Reisen in einem vertragsmäßig definierten Zeitraum von zum Beispiel einem Jahr absichern oder Einzelverträgen, die nur für eine einzelne Reise abgeschlossen werden.

Im folgenden finden Sie weitere, detailliertere Informationen zu der Reiserücktritts- und der Reisegepäckversicherung.

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