Die dritte Säule der heutigen Altersvorsorge bildet die private Vorsorge. Eine Möglichkeit, sich für das Alter abzusichern, bietet dabei die staatlich geförderte aber freiwillige Zusatzvorsorge in Form der sogenannten Riester-Rente.
Der SPD-Politiker und Namensgeber – Walter Riester – war von 1998 bis 2002 unter Führung der Rot-Grünen-Koalition Bundesminister für Arbeit und Soziales. Er hatte damals im Zuge der Reform der Rentenversicherung vorgeschlagen, eine staatlich geförderte private Altervorsorgemöglichkeit zu etablieren.
An sich bietet diese Form der Rentenversicherung zwar nur geringe Renditen, allerdings wird sie durch die staatlichen Zulagen aufgestockt, sodass sich ein Riester-Vertrag auf jeden Fall als lohnend erweist und die Basis einer soliden privaten Altersvorsorge darstellt. Dabei gibt es zwei Arten der Förderung durch den Staat: die Altersvorsorgezulage sowie den Sonderausgabenabzug.
Altersvorsorgezulage vom Staat
Die Altersvorsorgezulage wird vom Staat bezahlt, wenn der nötige Mindestbetrag, der sich nach dem Einkommen richtet, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wird. Es gibt eine Grundzulage sowie spezielle Zulagen für jedes Kind in der Familie. Vorraussetzung ist allerdings, dass ein gewisser Sockelbetrag, der bei Arbeitnehmern ohne Kinder im Jahre 2005 60 Euro betrug, nicht unterschritten wird. Der Sonderausgabenabzug macht sich als steuerliche Entlastung bemerkbar, wenn die Sparausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Auf dem Markt werde derzeit eine Vielzahl von Anlageprodukten für die Riester-Rente angeboten: So etwa Banksparpläne und Fondsparpläne.
November 2nd, 2010
Redaktion
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Eine Riester-Rente sollte jeder Arbeitnehmer abschließen