Namensgeber für die Rürup-Rente war Bert Rürup, der als Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Darmstadt lehrt. Rürup ist zwar SPD-Mitglied aber kein Politiker. Vielmehr hat er eine beratende Funktion als Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung inne. In diesem Rahmen wurde auch der Entwurf der sogenannten Rürup-Rente ausgearbeitet, um später von der Politik übernommen zu werden.
Ähnlich wie bei der Riester-Rente handelt es sich bei der Rürup-Rente um eine Form der privaten aber staatlich geförderten Altersvorsorge. Dabei richtet sich die Rürup-Rente vornehmlich aber nicht ausschließlich an Selbstständige, für die die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge ausscheiden.
Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
Die staatliche Förderung besteht bei dieser Form der privaten Altersvorsorge in steuerlichen Vorteilen. Das angesparte Geld innerhalb der Rürup-Rente darf nicht vor Beginn des Rentenalters ausgezahlt werden. Damit ist allerdings zugleich ein Vorteil verbunden: Die angesparte Summe innerhalb einer Rürup-Rente ist geschützt vor der Vermögensanrechnung auf eventuelle später notwendige Hartz 4-Leistungen. Dieses ist in Zeiten eines hohen Arbeitslosigkeitsrisikos besonders wichtig und schützt Selbständige auch vor den Auswirkungen einer etwaigen Insolvenz.
Großer Nachteil der Rürup-Rente ist allerdings, dass das eingezahlte Kapital verfällt, wenn der Sparer verstirbt. Hiergegen kann man sich nur gesondert – zum Beispiel durch den zusätzlichen Abschluss einer Verbliebenen-Rente – absichern.

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