Unfallversicherung: gesetzlich oder privat

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei Arten der Unfallversicherung: Zum einen die gesetzliche Unfallversicherung zum andere die private Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift allerdings nicht generell bei jedem Unfall, der einem zustößt. Hier ist nur versichert, wer einen Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg zur/von der Arbeit erleidet oder unter den Folgen einer Berufskrankheit leidet. Leistungen, die dabei gewährt werden können, sind die Übernahme von Rehabilitationskosten, Lohnersatzleistungen und Entschädigungsleistungen wie das Verletztengeld, die Verletztenrente und im Falle eines Unfalls mit Todesfolge die Hinterbliebenenrente.

Unfälle, die hingegen nicht im Kontext der Erwerbstätigkeit passiert sind, sind folgerichtig auch nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Aber auch im privaten Bereich ist das Risiko, einen Unfall zu erleiden hoch: Egal ob im Haushalt, auf der Straße oder beim Sport.

Private Unfallversicherungen

Auf dem Versicherungsmarkt lassen sich private Unfallversicherungen in den unterschiedlichsten Ausführungen finden. So etwa Versicherungen, die man mit einer Einmalzahlung abschließen kann oder aber welche, die durch monatliche Beiträge beglichen werden. Auch unterscheidet sich der Leistungsumfang teilweise enorm. Welche zusätzliche Leistungen in die Unfallversicherung mit eingeschlossen sind, muss daher geprüft werden. Dieses können zum Beispiel in der Übernahme von Kosten für Bergungen oder kosmetische Operationen bestehen.

Besonders empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherungen für bestimmte Risikogruppen, wie Sportler – dort besonders für die Personen, die Risikosportarten ausüben, wie etwa Mountainbiken, Skifahren und Motorsport.

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